Berichtigung der Vorinformation Nr. 571568, (ABl./S S167 vom 02.09.2025 571568-2025) zur Vergabe von Verkehrsdienstleistungen über den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs im Rahmen des Regiobus Telfs (Ortsverkehr Telfs u. Salzstraße) OJ S 167/2025 02/09/2025 Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Vgl. Abschnitt 2.1.4 und 5.1
CPV-Codes
Lose (1)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Partei pro Los für Verkehrsdienstleistungen über den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs (voraussichtlicher Betriebsbeginn Dezember 2028) mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Zur Ausschreibung gelangen die Verkehrsleistungen der Linien: Los 1: 499-1 Telfs: Südtiroler Siedlung – Anton-Auer-Str. 499-2 Telfs – Pfaffenhofen – Oberhofen – Flaurling – Polling – Hatting – Inzing – Zirl 499-3 Telfs: Sonnensiedlung – Bahnhof 499-4 Telfs: Wasserwaal – Bahnhof 499-5 Telfs: Bärenweg – Anton-Auer-Str. Die Liniennummerierung kann sich noch ändern. Voraussichtliche jährliche Fahrplankilometer: 400.000 Fahrplankilometer Die tatsächlich zur Ausschreibung gelangende Verkehrsdienstleistung je Los, insbesondere die Höhe der jährlichen Fahrplankilometer sowie die Aufteilung der Linien auf Lose kann aufgrund von regionalen Anforderungen entsprechend geändert werden. Darüber hinaus geht der Auftraggeber von einer Änderung von bis zu 30% der derzeit geschätzten jährlichen Fahrplankilometer aus. Diese Änderungen werden gegebenenfalls jeweils durch Folge-Abrufe aus der Rahmenvereinbarung beauftragt. Darüber hinaus können aus der Rahmenvereinbarung Leistungen bis zu einem Maximalvolumen in Höhe jenes dreifachen Gesamt-Angebotspreises abgerufen werden, der in der zweiten Stufe angeboten wird; sofern der oben angegebene Prozentsatz jeweils pro Abruf überschritten wird, müssen die Leistungen im Rahmen dieses Maximalvolumens jeweils nach einem Aufruf zum Wettbewerb abgerufen werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber grundsätzlich plant, für alle Linien den Betrieb mit E-Bussen in die Ausschreibung mitaufzunehmen. Bei Fehlen der hierfür notwendigen Rahmenbedingungen behält sich der Auftraggeber vor, für alle oder nur einen Teil der Linien sowie für die ganze oder einen Teil der Laufzeit andere Antriebsformen (insb. Diesel-Busse) in die Ausschreibung aufzunehmen oder entsprechende Optionen auf den Betrieb mit Dieselbussen für einzelne oder alle Linien mitaufzunehmen. Die Vergabe der oben angeführten Verkehrsdienstleistung erfolgt im Rahmen eins zweistufige Vergabeverfahrens nach Österreichischen Bundesvergabegesetzes.